
Prosecco ist überall!
Schaumwein, der aus italienischem Wein mit Trauben der Rebsorte Prosecco in Deutschland (oder sonst wo innerhalb der EU) hergestellt wird, darf mit dem Hinweis “geografischer Ursprungsbezeichnung Italien” (IGT) auf dem Etikett versehen und auch vertrieben werden.
Das Verwaltungsgericht Trier hat Ende letzten Monats ein entsprechendes Urteil zugunsten zweier Trierer Sektkellereien gefällt (Az.: 5 K 826/08 und 5 K 49/09.TR). Diese hatten aufgrund einer entsprechenden Beanstandung durch den Weinkontrolleur des Landes Rheinland-Pfalz geklagt. Nach Ansicht des Gerichts ist für die Qualität des Produkt vornehmlich der zugrunde gelegte Wein verantwortlich und daher darf gemäß EU-Recht der Hinweis “IGT” (“Indicazione Geografica Tipica”) durchaus auf einem “deutschen Prosecco” zu finden sein.
Für uns Konsumenten heißt das natürlich auch, dass man schon sehr genau hinschauen muss, wenn man diese vermeintlich regionale Spezialität aus Venetien genießen will. Im Fall des Proseccos wäre das z.B. die Ursprungsbezeichnung DOC (Denominazione di origine controllata), also die “kontrollierte Herkunftsbezeichnung”.
Oder noch besser: Man reist in den Nordosten Italiens, in die Gegend um die Gemeinden Conegliano und Valdobbiadene und genießt seinen “Secco” vor Ort.